
Produktionseinführung

Schritt 3/6
Recht am eigenen Bild bei minderjährigen oder urteilsunfähigen Menschen:
Besonderer Umgang mit Produktionen, die minderjährige und/oder nicht urteilsfähige Personen betreffen
Im Sinne des verantwortungsvollen Umgangs mit sensiblen Personengruppen legen die Kranich Studios – Filmtechnologie e.V. besonderen Wert auf sorgfältige Planung und rechtliche Absicherung bei entsprechenden Produktionen.
Spielfilm- und Imagefilmproduktionen
Für jede Person, die im Film deutlich zu sehen ist, ist eine ausgefüllte Einverständniserklärung erforderlich.
Bei minderjährigen Beteiligten muss zusätzlich die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vorliegen.
Bei nicht urteilsfähigen Personen genügt die Zustimmung des gesetzlich festgelegten Vormunds.
Event- und Hintergrundaufnahmen
Für Personen, die lediglich im Hintergrund erscheinen oder bei Aufnahmen öffentlicher Veranstaltungen gefilmt werden, ist keine Einverständniserklärung notwendig.
Findet Ihr Event in einem nicht öffentlichen Rahmen statt, müssen die Anwesenden über die laufende Produktion informiert und ausdrücklich auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden.
Bei minderjährigen oder nicht urteilsfähigen Personen ist für den Darstellungswiderspruch ebenfalls die Unterschrift der Erziehungsberechtigten bzw. des Vormunds erforderlich.
Bitte beachten Sie: Es dürfen ausschließlich die offiziellen Einverständniserklärungen der Kranich Studios verwendet werden. Eigene Vorlagen, etwa von Einrichtungen oder Organisationen, sind nicht gültig, da wir als externer Verein agieren.
