
Produktionseinführung

Schritt 3/6
Recht am eigenen Bild bei volljährigen und urteilsfähigen
Menschen:
Jeder volljährige und urteilsfähige Mensch hat das recht auf sein eigenes Bild, und darf selbst entscheiden wie dieses verwendet wird.
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Spielfilm- und Imagefilmproduktionen
Für jede Person, die im Film deutlich zu sehen ist, ist eine ausgefüllte Einverständniserklärung erforderlich.
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​ Event- und Hintergrundaufnahmen
Für Personen, die lediglich im Hintergrund erscheinen oder bei Aufnahmen öffentlicher Veranstaltungen gefilmt werden, ist keine Einverständniserklärung notwendig.
Findet Ihr Event in einem nicht öffentlichen Rahmen statt, müssen die Anwesenden über die laufende Produktion informiert und ausdrücklich auf ihr Widerspruchsrecht hingewiesen werden.
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Bitte beachten Sie: Es dürfen ausschließlich die offiziellen Einverständniserklärungen der Kranich Studios verwendet werden. Eigene Vorlagen, etwa von Einrichtungen oder Organisationen, sind nicht gültig, da wir als externer Verein agieren.
